Zum Inhalt springen

Stadtratsbeschluss 6.10.2010

Der Münchner Stadtrat beschloss in seiner Vollversammlung am 6.10.2010 folgendes Bewerbungsdokument (Bid Book): SR-Vorlage 06-10-2010. Ausfertiger dieser Sitzungsvorlage ist der Oberbürgermeister, Stabsstelle München 2018.

Interessanter Punkt auf S. 14: „Bei der Beschlussfassung über den Gastgebervertrag stellt sich dieselbe Problematik wie bereits beim Beschluss über das Erste Bewerbungsdokument (Mini Bid Book). Gemessen am deutschen Rechtssystem sind Verpflichtungen in dem vom IOC gewünschten Umfang eigentlich nicht möglich. Eine rechtliche Prüfung und Bewertung, wie sie sonst bei Verträgen üblich ist, ist bei den vom IOC geforderten Unterlagen auch nicht zielführend, da die Auslegung des Vertrags nach Schweizer Recht erfolgt, und wesentliche Elemente wie z. B. der Gastgebervertrag sowie die Anerkennung der Olympischen Charta mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nicht verhandelbar sind. Hinzu kommt, dass die Bewerbungsdokumente sehr umfangreich sind, und dazu noch jederzeit einseitig vom IOC abgeändert werden können. Bestandteil des Gastgebervertrages sind ca. 29 zum Teil sehr umfangreiche technische Handbücher in englischer Sprache (Übersicht hierzu siehe Anlage 11).
Feststellen lässt sich aber, dass für zahlreiche Verpflichtungen, die die Landeshauptstadt München als zentrale Stadt der Bewerbung eingeht, aufgrund des deutschen Rechtssystems eine Zuständigkeit nicht gegeben ist.“

Normal
0
21

false
false
false

MicrosoftInternetExplorer4

/* Style Definitions */
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:“Normale Tabelle“;
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-parent:““;
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin:0cm;
mso-para-margin-bottom:.0001pt;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:10.0pt;
font-family:“Times New Roman“;
mso-ansi-language:#0400;
mso-fareast-language:#0400;
mso-bidi-language:#0400;}

Zum selben Ergebnis kam das von uns in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Gerrit Manssen, Universität Regensburg. OB Ude bestritt vehement diese von seiner eigenen Stabsstelle München 2018 veröffentlichten Fakten und verspottete das Gutachten von Prof. Manssen.