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PM: Olympiabewerbung München 2018: Gutachten bestätigt: Host City-Vertrag nicht rechtswirksam

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München, den 27.6.2011

Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. und NOlympia legen juristisches Gutachten vor

Einseitige und mangelhafte Vertragsgestaltung,
kein wirksamer Vertragsschluss möglich, Offensichtlichkeit von Rechtsverstößen

Die Gesellschaft für ökologische Forschung hat auf ihrer heutigen Pressekonferenz im Münchner Ratskeller zusammen mit dem Grünen Landtagsabgeordneten Ludwig Hartmann die Ergebnisse eines juristisches Gutachtens über die Vertragsgestaltung des IOC vorgestellt. Das Ergebnis des von Prof. Dr. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg vorgestellten Rechtsgutachtens bestätigt die Einschätzungen der Olympiakritiker: Der Host City Vertrag kann vom Münchner OB Ude nicht rechtswirksam unterschrieben werden, dieser Unterschrift steht geltendes Recht entgegen.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Landeshauptstadt München mit Abschluss des Host-City-Vertrages außerhalb ihrer gesetzlich zugewiesenen Kompetenzen handeln würde und nach geltendem kommunalen Haushaltsrecht solch finanziell unbezifferbaren Risiken nicht übernehmen darf.

Der Grüne Landtagsabgeordnete Ludwig Hartmann stellte hierzu fest: „Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Host-City-Vertrag, den die Stadt München im Falle eines Zuschlags unverändert unterschreiben müsste, nahezu alle finanziellen Lasten und Risiken für die Durchführung der Spiele, einseitig der Öffentlichkeit aufbürdet. Durch die 18 Seiten des Rechtsgutachtens darf sich nun auch der Münchner Oberbürgermeister Ude bestätigt fühlen, der die Vertragsgestaltung zu Recht als “Zumutung” bezeichnete. Warum der Oberbürgermeister allerdings vor diesem Hintergrund bereitwillig seine Unterschrift unter einen auch juristisch höchst bedenklichen Vertrag setzen will, bleibt mir verborgen.”

Ludwig Hartmann, der auch als einer der Sprecher von NOlympia fungiert, führt weiter aus: „Das Gutachten diagnostiziert schwere Verstöße gegen die Bayerische Gemeindeordnung. Über die Ergebnisse dieses Gutachtens werde ich auch den IOC-Präsidenten Jacques Rogge und die Mitglieder des IOC informieren.”

Dr. Wolfgang Zängl von der Gesellschaft für ökologische Forschung, die den Gutachter beauftragt hat: „Wir haben dieses Gutachten in Auftrag gegeben, weil durch München 2018 absehbar gravierende ökologische Zerstörungen und ökonomische Verschuldung drohen. Bereits Salzburger Magistrats-Juristen hatten den Host City Contract als Knebelvertrag bezeichnet. Das Gutachten bestätigt dies und kommt zu dem Schluss, dass die Landeshauptstadt einen Vertrag unterzeichnen will, der gegen deutsche Gesetze verstößt: Er darf nicht unterschrieben werden. Außerdem ist das Gutachten eines renommierten deutschen Rechtswissenschaftlers über den Host City Contract hilfreich für die Probleme mit weiteren Olympiabewerbungen in der Schweiz und anderen europäischen Ländern.“

Weiter zur zur deutschen PDF-Fassung des Rechtsgutachtens bzw. zur deutschen Zusammenfassung

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Ansprechpartner für Rückfragen:
Ludwig Hartmann, Tel.: 0172-952 01 78
Prof. Dr. Gerrit Manssen, Tel. 0941 943 3256; gerrit.manssen@jura.uni-regensburg.de
Dr. Wolfgang Zängl, Tel.: 089-3598586

www.nolympia.de
nolympia2018.ludwighartmann.de