Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. und NOlympia legen juristisches Gutachten vor.
Olympiabewerbung München 2018:
Gutachten bestätigt: Host City-Vertrag nicht rechtswirksam
– Einseitige und mangelhafte Vertragsgestaltung,
– kein wirksamer Vertragsschluss möglich,
– Offensichtlichkeit von Rechtsverstößen
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Prof. Manssen: „Ich habe noch nie einen so einseitigen Vertrag gesehen. Jede Klausel geht zu Lasten der Stadt.“ – „Ude selbst hat den Vertrag einmal als ‚Zumutung‘ bezeichnet. Jetzt weiß er zusätzlich, dass er ihn eigentlich gar nicht unterzeichnen darf“ (Kemnitzer, Sebastian, Rechtswidrig durchwurschteln, in taz.de 27.6.2011).
Zum Host City Contract München 2018: hier