Information für die Presse
Garmisch-Partenkirchen, 5.4.2011
Keine Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen! Gegen den Ausverkauf unserer Heimat!
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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben Bürgermeister Thomas Schmid einen Brief geschrieben, in dem sie ihn auf die Einhaltung der Neutralitätspflicht der Gemeinde hingewiesen haben. Die Gemeinde habe während der Zeit bis zum Bürgerentscheid alles zu unterlassen, was in irgendeiner Form für die Bewerbung München 2018 Stimmung machen würde.
Das betrifft jegliche Werbung der Gemeinde direkt und ihrer Betriebe und Gesellschaften. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht kann eine Ungültigkeit des Bürgerentscheids nach sich ziehen.
Der Gesetzgeber hat das aus gutem Grund so bestimmt: In der Regel arbeiten die Bürger, die Beschlüsse ihrer Gemeinde- oder Stadträte in Frage stellen ehrenamtlich und die Neutralitätspflicht der Gemeinde soll „Waffengleichheit“ herstellen.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass bereits kurz nach dem Beschluss zum Bürgerentscheid im Gemeinderat den Garmisch-Partenkirchnern eine Werbebroschüre der Bewerbergesellschaft „München 2018“ an alle Haushalte verteilt wurde.
Verwundert und verärgert sind die Initiatoren über die ständigen Einmischungen des Münchener Oberbürgermeisters Ude, der sich im Handelsblatt zu der Aussage verstieg, der Ausgang des Bürgerbegehrens habe keine juristischen Konsequenzen, da alle Verträge bereits abgeschlossen seien. Gerade darum geht es ja. Die Verträge sollen überprüft werden. Wenn sich auch hier zeigt, dass z. B. der Host City Vertrag, als sittenwidriger Knebelungsvertrag, nach deutschem Recht rechtsungültig ist hat das sehr wohl Konsequenzen, die auch nach einem Zuschlag weiter wirken würden. Nur die Furcht vor dieser Prüfung kann die schrillen Töne aus München erklären.
Eine weitere Einzelheit ist in diesem Zusammenhang durchaus erwähnenswert: Das Bürgerbegehren „Ja zu Olympia 2018“ unterstreicht nur bereits gefasste Beschlüsse des Gemeinderats und enthält damit keinerlei Handlungsanweisung, ganz abgesehen davon, dass ein Nein hier folgenlos bleiben soll. Fachleute erklären dazu, dass es sehr interessant wäre, die Rechtmäßigkeit dieses Begehrens juristisch zu überprüfen.
Die Olympiagegner gehen die Auseinandersetzung mit großer Gelassenheit an. Sogar wenn die Fülle an Werbematerial den erwarteten Sieg verhindern sollte, wird überdeutlich werden, dass die Bewerber weit von den, von ihnen immer wieder beschworenen, Phantasiezahlen der Zustimmung entfernt sind. Alleine das wird schon beim IOC wahrgenommen werden.
Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens:
Axel Doering
Höllentalstraße 25
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821-3117
Fax: 08821-9378117
E-Mail: buergerbegehren-gap@werdenfels.eu
Reiner Schmid-Egger
von Miller Weg 11
Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821-56650
Für weitere Auskünfte: Dr. Andreas Keller
Tel. 08821-55783
E-Mail: a.keller@gaponline.de
Weitere Informationen zur Olympiabewerbung: http://www.nolympia.de